Neue Abstimmung erstellen

(optional)
(Jede Zeile wird in der Abstimmung zu einer wählbaren Option; zusätzlich wird der Abstimmung die Option ungültig hinzugefügt.)

Die Abstimmung wird automatisch beendet, wenn die erwartete Anzahl der Stimmen eingegangen ist.

Hinweise zur Benutzung

Die folgenden – noch vorläufigen – Erläuterungen enthalten wichtige Hinweise für die Durchführung von Abstimmungen mit dieser Anwendung.

Diese Anwendung ermöglicht die Durchführung von geheimen und anonymen Abstimmungen. Sie ist ausschließlich für synchron durchgeführte Abstimmungen gedacht. Eine synchrone Abstimmung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich alle Stimmberechtigten zu einem festgelegten Zeitpunkt via Gruppenchat, Telefon- oder Videokonferenz zusammenschalten und miteinander sprechen können.

Eine neu erstellte Abstimmung ist nur unter einem geheimen Link erreichbar, der zufällig erzeugt und nach dem Anlegen der Abstimmung angezeigt wird. Diesen Link müssen Sie anschließend auf geeignete Weise an die Stimmberechtigten weitergeben, etwa per E-Mail oder in einem Gruppen-Chat.

Alle Stimmberechtigten erhalten den gleichen Link. Die Identität der Stimmberechtigten wird in dieser Anwendung nicht erfasst; die Stimmberechtigten sind innerhalb der Anwendung also anonym. Daher kann die Anwendung bei der Stimmabgabe nicht überprüfen, ob die jeweilige Person stimmberechtigt ist. Die Anwendung kann auch nicht sicherstellen, dass die Stimmberechtigten tatsächlich selbst abstimmen.

Das Ergebnis der Abstimmung wird erst angezeigt, wenn die erwartete Anzahl von Stimmen abgegeben worden ist; zuvor wird lediglich der ungefähre Anteil der bereits abgegebenen Stimmen angezeigt.

Alle Stimmberechtigten können das Ergebnis selbst einsehen sobald die erwartete Anzahl von Stimmen abgegeben worden ist. Dazu müssen sie lediglich im Browser die Ergebnisseite neuladen, die sich nach der Stimmabgabe öffnet.

Stimmrechtübertragungen oder unterschiedliche Stimmengewichte müssen in der Anwendung nicht konfiguriert werden. Solche Fälle sind durch Absprachen unter den Stimmberechtigten zu regeln. Jede stimmberechtigte Person kann nacheinander mehrere Stimmen abgeben und so die ihr übertragenen Stimmrechte ausüben.

Um zu erkennen, wenn Personen unbeabsichtigt oder absichtlich mehrfach abstimmen, muss beim Anlegen einer Abstimmung die Anzahl der erwarteten Stimmen festgelegt werden. Die Abstimmung endet automatisch, wenn diese Anzahl von Stimmen abgegeben worden ist. Sollten nach Ende der Abstimmung weitere Stimmen abgegeben werden, die über die erwartete Anzahl hinausgehen, werden diese ab dem Zeitpunkt ihrer Abgabe genauso im Ergebnis mitgezählt wie alle zuvor abgegebenen Stimmen. Auf der Ergebnisseite wird jedoch ein für alle Teilnehmenden sichtbarer Warnhinweis eingeblendet, der erklärt, dass die Anzahl der abgegebenen Stimmen zu hoch ist. Es empfiehlt sich in diesem Fall, die Abstimmung als ungültig zu deklarieren, eine neue Abstimmung zu erzeugen und die Abstimmung zu wiederholen. Die neu erzeugte Abstimmung ist unter einem neuen Link erreichbar, der den Stimmberechtigten vor der Stimmabgabe mitgeteilt werden muss.

Die Erkennung fehlerhaft abgegebener Stimmen funktioniert nur dann zuverlässig, wenn alle Personen ihre Stimmen abgeben. Es ist daher erforderlich, dass alle abstimmenden Personen bis zum Ende der Abstimmung anwesend sind und versichern, dass sie ihre Stimme abgegeben haben.

Abstimmungen und abgegebenene Stimmen werden 24 Stunden nach der ersten abgegebenen Stimme automatisch gelöscht. Abstimmungen, für die keine Stimmen abgegeben werden, werden nach 7 Tagen gelöscht.